Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bei Anivin Travel

Wir setzen uns für eine barrierefreie Website ein und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Barrierefreie Funktionen

Unsere Barrierefreiheits-Features

Wir haben zahlreiche Maßnahmen implementiert, um unsere Website für alle Menschen zugänglich zu machen.

Hoher Kontrast

Verbesserte Farbkontraste für bessere Lesbarkeit

Bildschirmleser-Unterstützung

Vollständige Kompatibilität mit Screenreadern

Tastaturbedienung

Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar

Einfache Navigation

Intuitive Menüführung und klare Struktur

Responsive Design

Optimierte Darstellung auf allen Geräten

Barrierefreie Formulare

Klare Beschriftungen und Fehlermeldungen

Offizielle Erklärung

Barrierefreiheitserklärung

Unsere Verpflichtung zur Barrierefreiheit gemäß § 4 BITV 2.0

Erklärung zur Barrierefreiheit

Anivin Travel ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1)
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  • Screenreader-Unterstützung mit ARIA-Labels
  • Responsive Design für alle Bildschirmgrößen
  • Klare und verständliche Sprache
  • Alternative Texte für alle Bilder
  • Eindeutige Fehlermeldungen in Formularen

Einschränkungen

Aufgrund der eingesetzten Technologien können folgende Einschränkungen bestehen:

  • Einige ältere PDF-Dokumente entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards
  • Externe Inhalte (z.B. eingebettete Videos) unterliegen nicht unserer Kontrolle

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass wir auf Ihre Mitteilung über Barrieren nicht angemessen eingehen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Bundesbehindertenbeauftragte

Maßnahmen der unabhängigen Behindertenbeauftragten des Bundes

www.behindertenbeauftragte.de

Haben Sie Feedback zur Barrierefreiheit?

Ihre Rückmeldung hilft uns, unsere Website weiter zu verbessern und noch barrierefreier zu gestalten.